EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

12. April 2018

Ab 25. Mai 2018 treten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 in Kraft.

Der Verein ASDI sammelt seit mehr als 20 Jahren Daten für externe Qualitätsvergleiche (Benchmarking) und für wissenschaftliche Auswertungen. Eine der wesentlichen Grundlagen für diese Auswertungen und Vergleiche bildet die Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der erhaltenen Daten, sowohl in Hinblick auf Patienten als auch auf einzelne Stationen/Krankenhäuser. Da dieser Grundsatz in unserer Datenverarbeitung seit 1997 durchgehend eingehalten wurde und wir auch bisher Wert auf hohe IT Sicherheitsstandards gelegt haben sehen wir bereits jetzt alle Voraussetzungen für die Erfüllung der neuen Verordnung erfüllt.

Trotzdem bedarf es aufgrund der neuen Rechtslage nun einiger formaler Anpassungen, welche eine rechtskonforme und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten gewährleisten sollen. Wir haben diesbezüglich bereits mit den betroffenen Rechtsträgern Kontakt aufgenommen.

Wir ersuchen um Verständnis, dass es dadurch zu einer Verzögerung in der Auslieferung der heurigen ASDI-Qualitätsindikatoren-Berichte kommt. Sobald die Berichte auf der Download-Seite unserer Webpage zur Verfügung stehen, werden wir alle Betroffenen entsprechend informieren.

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