Übermittlung von Infektionsdaten

20. Dezember 2017

Der Verein ASDI sammelt seit mehr als 20 Jahren Daten für externe Qualitätsvergleiche (Benchmarking) und für wissenschaftliche Auswertungen. Eine der wesentlichen Grundlagen für diese Auswertungen und Vergleiche bildet die Anonymisierung der erhaltenen Daten, sowohl in Hinblick auf Patienten als auch auf einzelne Stationen / Krankenhäuser. Dieser Grundsatz wurde seit 1997 durchgehend eingehalten. Wie in unserer „Projektbeschreibung Benchmarking“ beschrieben, ist eine Weitergabe von Stationsdaten an Dritte nur auf Wunsch der betroffenen Station / des Rechtsträgers möglich.

Die vom Bundesministerium herausgegebene „Rahmenrichtlinie für die systemische Erfassung von Krankenhauskeimen“ sieht nun eine Übermittlung der Identifikationsdaten einzelner Krankenhäuser vor. Von Seiten ASDIs sehen wir dies durchwegs kritisch, vor allem da die Weiterleitung an das European Center for Disease Control (ECDC) ohnehin anonymisiert erfolgt und es dort keine Auswertungen auf Stations- oder Krankenhausebene gibt.

Unser Standpunkt wurde dem Bundesministerium übermittelt und soll dort diskutiert werden. Wir verfolgen diese Diskussion und halten fest, dass bis jetzt nur anonymisierte Daten an das ECDC weitergeleitet wurden. Wir werden diese Vorgehensweise auch derzeit weiter bis zur finalen Abklärung der zukünftig geplanten Datenübermittlung beibehalten und unsere Mitglieder rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.

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